Hausordnung der Ferienwohnung Sieberblick in Hattorf am Harz

 

1. Allgemeine Pflichten und Hinweise

1.1 Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung nebst Inventar pfleglich zu behandeln.

       Bei Sachschäden in der Ferienwohnung und im Gartenhaus ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

1.2 Bettwäsche wird wöchentlich durch den Vermieter gewechselt. Handtücher werden auf Wunsch des Gastes nach Bedarf durch den Vermieter gewechselt.

1.3 Vom Gast benutztes Geschirr ist vom Gast selbst sauber zu reinigen und an den jeweiligen Platz in den Küchenschränken zurück zu stellen.

1.4 Alle Gegenstände / Inventar der Ferienwohnung sind grundsätzlich dort zu belassen. Eine Inventarliste liegt aus. 

1.5 Die hauseigenen vom Vermieter zur Verfügung gestellten Grillgeräte, einschl. Zubehör sind unmittelbar vom Gast nach Gebrauch gründlich zu reinigen,

       bei Zuwiderhandlung wird vom Vermieter dafür eine Gebühr von 15,00 € erhoben. 

1.6 Bei Nutzung des Gartenhauses ist dieses nebst Inventar pfleglich zu behandeln, das dort vorhandene Geschirr / Gläser sind vom Gast selbst sauber zu reinigen und

       an seinen Platz wieder zurück zu stellen. Bei Abreise des Gastes ist das Gartenhaus besenrein zu übergeben.  

 

2. Sorgfaltspflichten des Gastes

2.1 Haustür und Fenster sind bei jedem Verlassen der Wohnung zu verschließen, sowie bei Regen und Sturm geschlossen zu halten.

2.2 Technische Geräte und das Licht sind beim Verlassen der Wohnung auszuschalten.

2.3 Heizkörper sind während des Lüftens der Räume unbedingt auszustellen, bei längerem Aufenthalt außerhalb der Wohnung im Winter auf Stufe 2 zu regeln.

2.4 Zur Energieeinsparung sind bei längerem Aufenthalt außerhalb der Wohnung  während der Heizperiode die Innentüren geschlossen zu halten.

2.5 Bei Schlüsselverlust wird der Gast schadenersatzpflichtig für den Einbau eines neuen Schlosses.

 

3. Rauchverbot

3.1 Es gilt in der gesamten Ferienwohnung ausnahmslos Rauchverbot.

3.2 Beim Rauchen vor der Haustüre, ist diese unbedingt geschlossen zu halten.

3.3 Im Gartenhaus gilt ausnahmloses Rauchverbot.

       Auf der Veranda des Gartenhauses darf  nur bei geschlossener Türe des Gartenhauses geraucht werden.

3.4 Zigarettenreste und Asche sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern im Hof bzw. Garten zu entsorgen.

3.5 Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € netto in Rechnung zu stellen.

 

4. Fahrräder/Kinderspielgeräte

4.1 Fahrräder und Kinderspielgeräte sind bei Nichtgebrauch und über Nacht in der Fahrradgarage ein zuschließen.

4.2 Kinderspielfahrzeuge aller Art dürfen in der Ferienwohnung nicht gefahren werden.

4.3 Fahrräder der Ferienwohnung sind gegen Diebstahl versichert, wenn und soweit sie durch den Gast ordnungsgemäß

       abgeschlossen worden sind. Bei Nichtbeachtung durch den Gast, wird dieser im Falle eines Diebstahls  schadenersatzpflichtig.

4.4 Fahrräder und Kinderspielgeräte sind vom Gast nach Gebrauch von groben Schmutz  zu reinigen.

 

5. Schallschutz

5.1 Aus Schallschutzgründen ist die Nachtruhe von 22.00 – 07.00 Uhr einzuhalten,

      Ausnahmen bilden arbeitende Gäste - Monteure, für diese gilt das Einhalten der Nachtruhe bis 6.00 Uhr.

5.2 Die Küchenfenster sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten, um die Nachtruhe der angrenzenden Nachbarn zu gewährleisten.

5.3 Im Außenbereich der Ferienwohnung ist daher ab 22.00 Uhr Ruhe zu wahren.

5.4 Ausnahmen für eine Feier bedürfen der rechtzeitigen, vorherigen Anmeldung beim Vermieter,

      damit dieser  eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen kann.

 

6. Fernsehgeräte

6.1 Die Fernsehgeräte sind komplett voreingestellt/passwortgeschützt. Die ausliegenden Bedienungsanleitungen  sind zu beachten.

6.2 Es ist dem Gast untersagt, eigenmächtig Sendereinstellungen jeder Art vorzunehmen. Auf Wunsch kann durch  den Vermieter

      eine separate Favoritenliste erstellt werden.

6.3 Bei Zuwiderhandlungen durch den Gast ist der Vermieter berechtigt, die ursprünglichen TV-Einstellungen durch  eine Fachfirma wieder

      herstellen zu lassen und dem Gast die dafür anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Stand: 04/2018