Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Sieberblick Hattorf am Harz

 

§ 1 Vertragsschluss

1.  Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung  ist verbindlich geschlossen, wenn der Vermieter den vom  Mieter 

     gewünschten  Buchungszeitraum telefonisch, oder schriftlich  per E-Mail, Telefax oder  Brief bestätigt.  

2. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für private Urlaubszwecke  vermietet

    und darf  höchstens  mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

§ 2 Mietpreis und Nebenkosten 

   In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) außer Endreinigung enthalten .

 

§ 3 Mietdauer / Inventarliste  

1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

    Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag mitteilen.

    Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.

 

2. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände

    spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter, oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.  

 

3. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.

    Dabei hat  der Mieter zuvor noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen / Wegräumen des Geschirrs.

 

§ 4 Rücktritt durch den Mieter  

1. Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten.               

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.  

 

2. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den 

     entgangenen Gewinn gemäß nachstehender Regelung zu leisten:

 

     Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:   0% 

     Rücktritt bis zum 25. Tag vor Beginn der Mietzeit:  20%

     Rücktritt bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit:  40%

     Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit:  60%

     Rücktritt bis zum   5. Tag vor Beginn der Mietzeit:  80%

     danach und bei Nichterscheinen   90 % des jeweiligen Mietpreises.

 

2.1 Hinweis:

     Wenn sich nach erfolgter Buchung der Ferienwohnung die vereinbarte Personenanzahl für den FW Aufenthalt verringert, so wird eine Mindestpauschale 

     von 10,00 € /  Person je Nacht für die fehlende Person / Personen als Ausfall berechnet.

     Es gelten dafür die oben unter 2. angegebenen Fristen in Tagen / Prozenten der vereinbarten / gebuchten Mietzeit bei Rücktritt.

 

3. Nach Treu und Glauben kann der Vermieter am Anreisetag eine bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig weiter vermieten.

    Dem Gast entstehen für die dann nicht in Anspruch genommene Unterkunft Kosten wie unter § 4. Pkt.2. geregelt.

  

3.1 Es gilt:

    Eine Anreise nach 18.00 Uhr muss vorher mit dem Vermieter vereinbart werden.

    Bei einer unabdinglichen Anreiseverzögerung muss eine telefonische Nachricht an den Vermieter bis 18.00 Uhr erfolgt sein.

   

§ 5 Kündigungsrecht  

1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.  

2. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich

    aus wichtigem Grund kündigen. 

    Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter die Wohnung vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung),

    die Hausordnung mißachtet oder wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung ) nicht fristgemäß leistet.

 

§ 6 Mieterpflichten  

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungs-           

    gegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und Sachen ist der Mieter 

    ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. 

 

2. In den Mieträumen der Ferienwohnung und im Gartenhaus entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,

    unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.  

 

3. In  Waschbecken, Duschwanne und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.Treten

    wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

 

4. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer

    Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.  

 

5. Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der

    Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen

    und den entgangenen Gewinn  zu erstatten.

 

6. Im Übrigen wird auf die Hausordnung, die Teil des Mietvertrages ist, verwiesen, siehe § 8.

  

§ 7 Vermieterpflichten  

1. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß

    zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages   

    bekannt waren.  

 

2. Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung,

    so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.  

                     

 3. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

    des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des 

    Verrmieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  

§ 8 Hausordnung / Rauchen 

1. Die Hausordnung  wird Bestandteil des Mietvertrages. Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter die Hausordnung  als verbindlich an.

2. Das Rauchen in den Ferienwohnungen und innen im Gartenhaus ist ausdrücklich und ausnahmslos verboten.

  

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand 

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht .  

2. Soweit gesetzlich zulässig,ist für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien das Amtsgericht Herzberg bzw. das Landgericht

    Göttingen ausschließlich zuständig.

 

§ 10  Schriftform  

  Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für

  das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

  

Stand : 04/2018